Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Polizei bestellt Krankenwagen ab nach Überschlag auf BAB? | 55 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 566400 |
Datum | 27.06.2009 01:00 MSG-Nr: [ 566400 ] | 11303 x gelesen |
Rettungsdienst
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Geschrieben von Christof Strobldas ist schlecht, ich bekomme mein Geld doch auch wenn ich nicht zum Einsatz muss;-)
Erstens stimmt das:-), und zweitens kann ein in einem unnötigen Einsatz gebundenes Fahrzeug nicht zu einem anderen möglicherweise berechtigten Fall geschickt werden...
Geschrieben von Christof StroblHm, "vorbelastete" Ersthelfer habe ich eigentlich selten erlebt, zumindest haben sie sich dann nicht als solche geoutet.
Habe ich leider schon mehrfach. Meist reklamierten sie für sich eine wie auch immer geartete Garantenstellung und fühlten sich gezwungen, den RD zu rufen, wo Laien nichts gemacht hätten...
Geschrieben von Christof StroblDas können wir (du und ich) an Hand von einem Anruf nicht entscheiden. Wenn niemand verletzt ist braucht man natürlich keinen RD zu verständigen! Aber wenn der Notruf eingeht, MUSS natürlich dem Meldebild entsprechend gehandelt werden!
Es ging doch hier nicht um ein Meldebild, sondern um Personen(in dem Fall Polizisten) an der Einsatzstelle, die mit den Unfallbeteiligten gesprochen hatten und gesehen haben, dass er augenscheinlich unverletzt war, und rumgelaufen ist. Warum sollen die nicht den Einsatz des RD abbestellen dürfen...?
Machen wir doch mit der Polizei auch, wenn sie nicht erforderlich ist...
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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| 26.06.2009 21:20 |
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Jürg7en 7H., Herne |
| 26.06.2009 21:46 |
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., Negernbötel |
| 26.06.2009 22:14 |
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., Neuburg | |