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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRechtliche Grundlage Eigenbaukonstruktionen4 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg567671
Datum02.07.2009 12:05      MSG-Nr: [ 567671 ]1933 x gelesen

Die Antwort ist eigentlich relativ einfach:
Du darfst alles bauen oder konstruieren, solange du jemanden findest, der dafür - auch im Schadenfall - die Verantwortung übernimmt.

Da das nicht ganz so einfach ist, sollten Konstruktion und Bau sich am "Stand der Technik", z.B. EU-Richtlinien, Gesetze, Normen, UVV, Technische Regeln etc. orientieren bzw. sich nachweislich daran halten.
Heisst, ohne entsprechende Fachleute wird es unter Umständen schwierig und kommt letztendlich auf den Einzelfall an.

Fakt ist, solange nichts passiert, interessiert es niemanden.

Aber wenn was passiert, ist der Betreiber in der Nachweispflicht und in der Haftung (und in der Folge der Erbauer und der Konstrukteur).


Beste Grüße
Udo Burkhard
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 02.07.2009 10:03 baue7r m7., Lebach
 02.07.2009 10:12 Dani7el 7G., Überherrn
 02.07.2009 11:43 Mike7 D.7, Schüttorf
 02.07.2009 12:05 Udo 7B., Aichhalden

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