News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung | 21 Beiträge | ||
Autor | Wild8eri8ch 8v., Lichtenau (Westfalen) / NRW | 569551 | ||
Datum | 11.07.2009 21:24 MSG-Nr: [ 569551 ] | 10808 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Sofern für die Reinigung von Verkehrsflächen nach Ölunfällen tensidhaltige Reinigungsmittel oder Ölbindemittel eingesetzt werden, ist zu beachten, dass die bei der Reinigung anfallenden Gemische aus Tensiden beziehungsweise Ölbindemitteln und Restölmengen wasser- gefährdende Stoffe sind. Diese Gemische sind aufzunehmen und schadlos zu verwerten oder sachgerecht zu entsorgen. Die Wiederfreigabe der Verkehrsfläche für den Verkehr darf erst erfolgen, sobald sichergestellt ist, dass der Eintrag in den Boden, in Gewässer oder in die Kanalisation verhindert ist. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|