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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspurbeseitigung21 Beiträge
AutorWild8eri8ch 8v., Lichtenau (Westfalen) / NRW569551
Datum11.07.2009 21:24      MSG-Nr: [ 569551 ]10808 x gelesen
Themengruppe:
  • Gefahrgut
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Gefahren an der Einsatzstelle
  • Wasserversorgung

  • Sofern für die Reinigung von Verkehrsflächen nach Ölunfällen tensidhaltige Reinigungsmittel oder Ölbindemittel eingesetzt werden, ist
    zu beachten, dass die bei der Reinigung anfallenden Gemische aus Tensiden beziehungsweise Ölbindemitteln und Restölmengen wasser-
    gefährdende Stoffe sind.
    Diese Gemische sind aufzunehmen und schadlos zu verwerten oder sachgerecht zu entsorgen. Die Wiederfreigabe der Verkehrsfläche für
    den Verkehr darf erst erfolgen, sobald sichergestellt ist, dass der Eintrag in den Boden, in Gewässer oder in die Kanalisation verhindert ist.



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