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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSuche Dienstvereinbarung !9 Beiträge
AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen573453
Datum31.07.2009 20:23      MSG-Nr: [ 573453 ]3327 x gelesen

Dienstvereinbarungen können, rechtswirksam, nur abgeschlossen werden wenn für die angestrebte Regelung keine rechtliche Regelung vorliegt.

Siehe für Hessen § 85 HBG Link insbesondere Absatz 2, hier ist innerhalb von zwölf Monaten für den Mehrdienst der Freizeitausgleich zu gewähren.

Siehe auch Landesbeamtengesetz (LBG) Baden Würtemberg Link § 90 Absatz 2, hier steht inhaltlich das gleiche wie im Hessischen Beamtengesetz.


Das heist im Klartext, da hier eine gesetzliche Regelung vorliegt kann keine Dienstvereinbarung abgeschlossen werden (übergeordnetes Recht).


Grµß Rüdiger

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 31.07.2009 17:00 Matt7hia7s M7., Eislingen
 31.07.2009 17:15 ., Kirchheim unter Teck
 31.07.2009 18:59 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 31.07.2009 20:23 Bach7 R.7, Weitolshausen
 31.07.2009 20:42 ., Kirchheim unter Teck
 31.07.2009 20:57 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 01.08.2009 00:32 Chri7sti7an 7F., Wernau
 01.08.2009 00:52 Diet7mar7 R.7, Essen
 01.08.2009 20:13 Chri7sti7an 7F., Wernau

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