Geschrieben von Christian FischerKomisch aber, daß genau solche Regelungen in anderen Bereichen (zwischen den Tarifparteien vereinbart) vollkommen normal sind ...
Im Beamtenbereich gibt es Regelungen, die im Tarifbereich undenkbar sind, ich denke da nur an die Elternzeit, die jedem Arbeitnehmer mit einigen Wochen Vorlauf zusteht, die Beamten in NRW müssen, um in den Genuss der Elternzeit zu kommen, dies bis zum 2. Lebensjahr des Kindes anmelden, tun sie dies nicht, verlieren sie den Anspruch...:-(
Geschrieben von Christian FischerIch fülle auch mein Langfristkonto, das ich dann als Sabatjahr nehmen kann, eine längere Weltumsegelung machen kann oder eben bis zu zwei jahre früher aus dem aktiven Erwerbsleben ausscheiden.
Wenn Du diese Vereinbarung mit Deinem jetzigen Arbeitgeber abgeschlossen hast, was passiert denn mit den Stunden bei einem Firmenwechsel? Da kommen u.U. ja mehr Stunden zusammen, als Du innerhalb der Kündigungsfrist abfeiern könntest...
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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