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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMindestalter bei Feuerwehreinsatz5 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen573617
Datum02.08.2009 00:02      MSG-Nr: [ 573617 ]2579 x gelesen

Moin

Geschrieben von Marcel NienstedtBundeseinheitliche RegelungNein, Brandschutz ist Ländersache.

Geschrieben von Marcel Nienstedtoder das jedes land selber entscheidetJein, im Grunde schon. Jede Kommune kann aber in ihrer Feuerwehr-Satzung weitere Regelungen treffen.

Beispiel Hessen: Eintritt ab 17 möglich, Einsätze theoretisch dann auch. Wir haben in unserer Satzung stehen: Einsatz erst ab 18 und mit TM1-Lehrgang.

Somit kannst du dir deine Frage nur selbst beantworten, indem du euer Brandschutzgesetz und danach eure kommunale Feuerwehrsatzung studierst.

Gruß
Sebastian


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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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 01.08.2009 23:41 Marc7el 7N., Leipzig
 01.08.2009 23:52 ., Bremervörde
 01.08.2009 23:56 Marc7el 7N., Leipzig
 02.08.2009 00:02 Seba7sti7an 7W., Linden
 02.08.2009 03:16 ., Lüneburg

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