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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mindestalter bei Feuerwehreinsatz | 5 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 573617 | ||
Datum | 02.08.2009 00:02 MSG-Nr: [ 573617 ] | 2579 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Marcel Nienstedt Bundeseinheitliche RegelungNein, Brandschutz ist Ländersache. Geschrieben von Marcel Nienstedt oder das jedes land selber entscheidetJein, im Grunde schon. Jede Kommune kann aber in ihrer Feuerwehr-Satzung weitere Regelungen treffen. Beispiel Hessen: Eintritt ab 17 möglich, Einsätze theoretisch dann auch. Wir haben in unserer Satzung stehen: Einsatz erst ab 18 und mit TM1-Lehrgang. Somit kannst du dir deine Frage nur selbst beantworten, indem du euer Brandschutzgesetz und danach eure kommunale Feuerwehrsatzung studierst. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | ||||
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