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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Bescheinigung über Mitgliedschaft bei der Jugendfeuerwehr | 13 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 575009 | ||
Datum | 09.08.2009 13:02 MSG-Nr: [ 575009 ] | 9864 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey und das Ganze vom LdF oder jemand anderem, der das Dienstsiegel führen darf unterzeichnen und Sigeln lassen. ... und warum sollte man ein derartiges Schreiben "dienstsiegeln". Das wird bei uns auf dem Kopfbogen "Magistrat der Stadt ..." mit Unterzeile - Feuerwehr ... - geschieben (wie anderes offizielles auch) und "i.A." von LdF, Wehrführer oder auch Stadtjugendfeuerwehrwart unterschieben ... ... man kann Bürokratie auch übertreiben (das Fachgebiet "Feuerwehr" besitzt hier kein Dienstsiegel, da müßte man den Fachbereich (=OA) bemühen -> "etwas" übertreiben Gruss Gerhard | ||||
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