Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Neuer Helm | 28 Beiträge |
Autor | Bern8har8d G8., München / Bayern | 577223 |
Datum | 20.08.2009 11:04 MSG-Nr: [ 577223 ] | 7301 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Geschrieben von ---Sebastian Hartl, Luhe-Wildenau--- Einfache Regelung bei uns. Mindestschutz stellt und bezahlt Gemeinde. --> Wenn Du Dir nen anderen Helm kaufst, bekommst Du den Betrag des normalen Helmes als Zuschuss. Rest zahlt jeder selbst.
Hierzu meine Frage:
Was wäre, wenn der von Dir teilfinanzierte Helm kaputtgeht?
Denn: BayFwG Art. 9 Abs. 5.2:
Die Gemeinden sind verpflichtet, Feuerwehrdienstleistenden ... Sachschäden zu ersetzen, die in Ausübung des Dienstes ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, soweit nicht Dritte Ersatz leisten oder auf andere Weise von Dritten Ersatz erlangt werden kann.
...dann müßte ja die Gemeinde, den von Dir finanzierten Anteil erstatten. Das würde dann ja für alle selbsbeschafften Ausrüstungsgegenstände gelten. Ich halte die private Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen (PSA) aus diesem Grund für problematisch. Es sollte meiner Meinung nach untersagt sein.
Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt noch als beabsichtigt anzusehen.
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