Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatzkräfte Feuerwehr / HiOs | 44 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 577660 |
Datum | 22.08.2009 21:15 MSG-Nr: [ 577660 ] | 13878 x gelesen |
Infos: | 21.08.09 FSHG NRW (Siehe § 18ff.)
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Katastrophenschutz
Geschrieben von Alexander RosenthalDie Grundlage heißt MANV-Richtlinie des BaySTMI siehe z.B. hier
Da steht nur, wer diese Kräfte führt.
Da steht nicht, daß die HiOs verpflichtet sind, diesen Dienst zu leisten.
Geschrieben von Alexander RosenthalZur Problemlösung ist es besser, politisch eine Besserung zu erreichen, als durch Streik mit dem Risiko durch ein Nichtausrücken Menschenleben zu riskieren.
manchmal ist das leider der einzige gangbare Weg.
Wie gesagt. ich stelle bis jetzt fest, daß es bei Euch wie in anderen ländern schlicht eine Regelungslücke zwischen KatS und RettD Tagesgeschäft gibt.
m.E. wäre es Aufgabe der landkreise bzw. kreisfreien Städte hier die erforderlichen Strukturen aufzustellen und zu finanzieren.
Es kann nicht der Aufgabe privatrechtlicher Einrichtungen sein, dies zu tun.
m.E. lassen sich die HiOs hier nur über den Verweis auf ihre Gemeinnützigkeit ausnutzen...
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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| 21.08.2009 16:07 |
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Tom 7S., Burgkunstadt |
| 21.08.2009 16:12 |
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Juli7an 7H., Stemwede |
| 21.08.2009 16:24 |
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., Westerwald | |