Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatzkräfte Feuerwehr / HiOs | 44 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern | 577720 |
Datum | 23.08.2009 12:06 MSG-Nr: [ 577720 ] | 13779 x gelesen |
Infos: | 21.08.09 FSHG NRW (Siehe § 18ff.)
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Wir lassen aber keinen im Regen stehen ... wer uns braucht, bekommt uns auch ...
man sollte uns lediglich insofern Verständnis schenken, dass wir dafür nicht auch noch draufzahlen wollen oder unseren Arbeitsplatz riskieren.
Darum gehts, nicht mehr und nicht weniger.
D.h. für Einsätze in meinem KV:
- Verdienstausfall übernimmt im Streitfall der Kreisverband
- wir versuchen tagsüber werktags nur Kräfte oder Einheiten einzusetzen, für die kein Verdienstausfall anfällt
- nachts werden Kräfte wenn möglich rechtzeitig herausgelöst, wenn sie beizeiten in die Arbeit müssen, damnit sie wenigstens etwas Schlaf erwischen (wenn sie nach solchen Einsätzen überhaupt rechtzeitig wieder "herunterkommen" und einschlafen können)
- wir versuchen im vornherein auf die Arbeitgeber zu zugehen und Verständnis für das ehrenamtliche Engagement zu wecken, damit sie ihre Leute nach Möglichkeit kostenfrei von der Arbeit freistellen
So unterschiedlich sind die Probleme von HiOrgs und Fw in der Praxis gar nicht, nur die Rechtsgrundlage ist unterschiedlich, und daran kann man ja arbeiten.
Andere Länder wie Hessen machen es vor.
Und Kündigungsschutz und Verdienstausfall für alle Einsatzkräfte werden das staatliche Finanzgefüge schon nicht aus den Fugen werfen ;-)
Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !
Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal
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| 21.08.2009 16:07 |
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Tom 7S., Burgkunstadt |
| 21.08.2009 16:12 |
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Juli7an 7H., Stemwede |
| 21.08.2009 16:24 |
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., Westerwald | |