Rubrik | Taktik |
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Thema | Brandbekämpfung in überfluteten Bereich | 28 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 584216 |
Datum | 26.09.2009 13:16 MSG-Nr: [ 584216 ] | 6192 x gelesen |
Fahrerlaubnisverordnung
Mahlzeit,
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Bernadette SchedlLeidor doch, mein Schwager (BJ 1961) hat einen Panzerführerschein, jedoch umgeschrieben nur nen C1E.
Früher hat jeder Panzerfahrer m.W. automatisch den Klasse II mit gemacht, das wurde (angeblich nach Protest der Fahrschulen) geändert...
Ich hab in jedem Fall nur noch den Bw-PKW-FüSchein vor dem Panzerführerschein gemacht... und zu übertragen war nichts, weil ich den zivilen PKW-Schein (alter IIIer) schon hatte und der auch so bis 7,5 t geht.
Inzwischen kann (jedenfalls, wenn ich die Anlage 10 der FeV richtig interpretiere...) die Klasse F (wie auch die Klasse G) nicht mehr in eine zivile Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
All das hat aber nichts mit der Frage zu tun, welche Fahrerlaubnis man für einen zivilen Panzer benötigt. Der ist schlichtweg nichts anderes als ein Fahrzeug mit mehr als 7,5t zGM...
Gruß,
Henning
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