Geschrieben von Michael RoleffUnter Nutzung § 35 StVO, allerdings ohne die dezente Beluchtung auf dem Dach und der hintergrundmusik eher eingeschränkt .-))
Wenn ich Dich da richtig verstehe, dann meinst Du, man kann nicht alle Sonderrechte ohne SoSi wahrnehmen?
Angesichts mitlesender (jüngerer) Kameraden, die dann mit Blaulicht "in die Kreuzung brettern", wollte ich genau für dieses Problem sensibilisieren.
Man braucht für Sonderechte kein SoSi und man kann SoSi fahren, ohne Sonderrechte wahrzunehmen.
Zugegebenermaßen wirkt es befremdlich, wenn ein SoSi-Fzg an einer roten Ampel wartet, bis sie grün wird. Aber es ist wahrscheinlich auch ein sch ... Gefühl, wenn man beim Brettern mit SoSi einen überfährt, der einem zu wenig Platz gemacht hat. § 35 spricht da auch von Sorgfaltspflichten. § 38 entbindet davon allerdings nicht.
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