News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaZeitansatz Ausbildung war: Drehleiter-Besatzung20 Beiträge
AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg584987
Datum30.09.2009 17:18      MSG-Nr: [ 584987 ]5115 x gelesen

Moin,

In den Rechtsvorschriften für die Arbeit mit Maschinen werden an unterschiedlichen Stellen eine Befähigung des Bedienpersonals, sowie die dokumentierte Einweisung in Arbeitsmittel, also das Hubrettungsfahrzeug, gefordert.

Das Arbeitsschutzgesetz als grundlegende Rechtsvorschrift führt bereits in den Grundpflichten des Arbeitgebers – Feuerwehr – aus, dass er verpflichtet ist, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten zu treffen.
Die Betriebssicherheitsverordnung, die Feuerwehrdienstvorschriften, sowie die Unfallverhütungsvorschriften präzisieren die Vorgabe aus dem Gesetz.
Eine Gefährdungsbeurteilung, die für die Nutzung des Hubrettungsfahrzeugs zu erstellen ist, schafft dann Klarheit, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes das im Einzelnen sind.

Es erfordert zweifelsohne eine umfangreiche Aus- und Fortbildung für Feuerwehrleuten, um Gefährdungen für die Einsatzkräfte, die das Hubrettungsfahrzeug bedienenden, auszuschließen. Wird diese innerhalb der Feuerwehr sichergestellt, kann von einer Befähigung des Arbeitnehmers ausgegangen werden.
Die Befähigung ist aber zwingend notwendig, um die Aufgabe als Drehleiter-Maschinist, Drehleiter-Führer, Korbbediener wahrnehmen zu dürfen.

Aus den einschlägigen Rechtsvorschriften ist abzuleiten, dass ein Feuerwehrangehöriger nur dann eingesetzt werden darf, wenn er ausreichend qualifiziert und zudem unterwiesen ist, sprich intensiv aus- und fortgebildet wurde.
Dies kann im Endeffekt nur mithilfe einer umfangreichen Ausbildung der Maschinisten mit abschließendem Leistungsnachweis gewährleistet werden.

Die Vorgaben aus den Rechtsvorschriften gelten im übrigen für alle Bereiche in denen Menschen mit Maschinen tätig werden.
Eine Feuerwehr hat im Gegensatz zu gewerblichen Unternehmen allerdings eine besondere Verantwortung gegenüber Dritten, den zu rettenden Personen. Diese besondere Verantwortung erfordert daher eine Ausbildung aller Bediener eines Hubrettungsfahrzeugs, die über die Forderungen des Arbeitsschutzes, die eher technischer Natur sind, hinausgeht.

Wie soll das mit 2 Stunden Theorie und 4 Stunden Praxis gehen?


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!


Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 29.09.2009 14:29 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg Drehleiter-Besatzung war: Feuerwehrgurt jeder?
 30.09.2009 10:57 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 30.09.2009 11:09 ., Stuttgart
 30.09.2009 11:11 Eric7 M.7, Reinheim
 30.09.2009 11:16 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 30.09.2009 11:28 Lüde7r P7., Kelkheim
 30.09.2009 12:07 Eric7 M.7, Reinheim
 30.09.2009 12:54 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 30.09.2009 13:09 Eric7 M.7, Reinheim
 30.09.2009 13:38 ., Stuttgart
 30.09.2009 13:46 Eric7 M.7, Reinheim
 30.09.2009 13:51 ., Stuttgart
 30.09.2009 14:13 Eric7 M.7, Reinheim
 30.09.2009 17:18 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 30.09.2009 23:59 Lüde7r P7., Kelkheim
 30.09.2009 23:23 Lüde7r P7., Kelkheim
 30.09.2009 12:04 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 30.09.2009 12:06 Chri7sto7ph 7O., Alzenau
 30.09.2009 12:49 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 08.12.2009 21:16 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 08.12.2009 21:23 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt

0.252


Zeitansatz Ausbildung war: Drehleiter-Besatzung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt