Moin,
In den Rechtsvorschriften für die Arbeit mit Maschinen werden an unterschiedlichen Stellen eine Befähigung des Bedienpersonals, sowie die dokumentierte Einweisung in Arbeitsmittel, also das Hubrettungsfahrzeug, gefordert.
Das Arbeitsschutzgesetz als grundlegende Rechtsvorschrift führt bereits in den Grundpflichten des Arbeitgebers – Feuerwehr – aus, dass er verpflichtet ist, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten zu treffen.
Die Betriebssicherheitsverordnung, die Feuerwehrdienstvorschriften, sowie die Unfallverhütungsvorschriften präzisieren die Vorgabe aus dem Gesetz.
Eine Gefährdungsbeurteilung, die für die Nutzung des Hubrettungsfahrzeugs zu erstellen ist, schafft dann Klarheit, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes das im Einzelnen sind.
Es erfordert zweifelsohne eine umfangreiche Aus- und Fortbildung für Feuerwehrleuten, um Gefährdungen für die Einsatzkräfte, die das Hubrettungsfahrzeug bedienenden, auszuschließen. Wird diese innerhalb der Feuerwehr sichergestellt, kann von einer Befähigung des Arbeitnehmers ausgegangen werden.
Die Befähigung ist aber zwingend notwendig, um die Aufgabe als Drehleiter-Maschinist, Drehleiter-Führer, Korbbediener wahrnehmen zu dürfen.
Aus den einschlägigen Rechtsvorschriften ist abzuleiten, dass ein Feuerwehrangehöriger nur dann eingesetzt werden darf, wenn er ausreichend qualifiziert und zudem unterwiesen ist, sprich intensiv aus- und fortgebildet wurde.
Dies kann im Endeffekt nur mithilfe einer umfangreichen Ausbildung der Maschinisten mit abschließendem Leistungsnachweis gewährleistet werden.
Die Vorgaben aus den Rechtsvorschriften gelten im übrigen für alle Bereiche in denen Menschen mit Maschinen tätig werden.
Eine Feuerwehr hat im Gegensatz zu gewerblichen Unternehmen allerdings eine besondere Verantwortung gegenüber Dritten, den zu rettenden Personen. Diese besondere Verantwortung erfordert daher eine Ausbildung aller Bediener eines Hubrettungsfahrzeugs, die über die Forderungen des Arbeitsschutzes, die eher technischer Natur sind, hinausgeht.
Wie soll das mit 2 Stunden Theorie und 4 Stunden Praxis gehen?
Viele Grüße
Jan Ole
DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!
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