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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Misstrauensantrag gegenüber Gesamtkommandanten | 25 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 585401 | ||
Datum | 04.10.2009 21:27 MSG-Nr: [ 585401 ] | 10245 x gelesen | ||
Geschrieben von Christof Strobl Frage: Der Gesamtkommandant ist der Gemeindebrandmeister in BaWü, richtig? Den "Gesamtkommandanten" kennt das FwG Ba-Wü nicht. Das FwG Ba-Wü kennt den Feuerwehrkommandanten pro Gemeinde i.S. einer politischen/ verwaltungstechnischen Gemeinde. Der ist Chef. Die sog. "Abteilungskommandanten" sind (um es umgangssprachlich mit den Worten der LFS zu sagen) obwohl sie auch das Wort "Kommandant" im Titel tragen "Zugführer mit Räum- und Streupflicht". Sprich sie haben einen ziemlich eingeschränkten Wirkungskreis und Entscheidungsbefugnisse. Geschrieben von Christof Strobl Muss diese Person jeder Beschaffung zustimmen? Die Beschaffungen tätigt die Gemeinde. Sie kann kaufen was sie will. Sie muß dazu die Feuerwehr nicht einmal fragen. Der Feuerwehrkommandant hat aber auch die Aufgabe, die Gemeinde in Sachen des Brandschtzes zu beraten. Also wird die Gemeinde wenn etwas beschafft werden soll im Zweifel den Feuerwehrkommandanten fragen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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