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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtsschutz für Führungskräfte | 64 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 587786 | ||
Datum | 18.10.2009 12:05 MSG-Nr: [ 587786 ] | 10562 x gelesen | ||
Geschrieben von Jörn Patke Hat eine Führungskraft eine Entscheidung getroffen, die sich als ungünstig oder mit ungünstigen Die "Strafe" wird aber keine Versicherung übernehmen, weil nicht zulässig. Geschrieben von Jörn Patke Bei uns ist so etwas noch nicht aufgetreten, aber wie stünde ein z.B. Gruppenführer da, der sich für sein Ehrenamt den A... aufreißt. Wie jeder andere Bürger in unserem Staat auch. Geschrieben von Jörn Patke aber wie gesagt keiner von uns kann vor Fehler sicher sein. Dessen sollte man sich aber auch immer bewusst sein! mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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