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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtsschutz für Führungskräfte | 64 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587853 | ||
Datum | 18.10.2009 19:13 MSG-Nr: [ 587853 ] | 10405 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Roleff Da erst ? In dem Umfang - ja. Ging u.a. darum, wie er als Jurist eine nfall aufarbeiten würde. Er hat sich auch gut vorbereitet. Hat sich die DVen, Feuerwehrgesetz etc. geschnappt, durchgearbeitet und wußte mehr über die Verantwortung des Vorgesetzten z.B. im Hinblick auf die DV 7 (und so würde er es auch im Prozeß anwenden), als vermutlich die meisten FF-FüKräfte in Deutschland... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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