Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Blitzleuchten vs. Warnleuchten nach StVZO/FZV | 20 Beiträge |
Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 592031 |
Datum | 13.11.2009 23:19 MSG-Nr: [ 592031 ] | 6239 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
1. Europäische Norm
2. Englisch
Tragkraftspritzenfahrzeug
Hi Christoph,
nach StVZO ist eigentlich nur eine gefordert für Fahrzeuge >3,5t. Nach DIN-Beladungslisten allerdings meist zwei.
Die Leuchten müssen eine Bauartgenehmigung nach §22a aufweisen (K-Nummer...).
Eine Einstufung nach EN 12352 ist wohl nicht maßgebend, da die Leuchte nach §22a zu einem Fahrzeugteil wird.
Davon mal abgesehen, so eine Leuchte kostet 15 EUR und kommt z.B. bei TSF Wehren häufiger zum Einsatz.
Grüße
Stefan
"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
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| 13.11.2009 18:06 |
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Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ |
| 13.11.2009 23:19 |
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Stef7an 7J., Birlenbach | |