Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Blitzleuchten vs. Warnleuchten nach StVZO/FZV | 20 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 592051 |
Datum | 14.11.2009 09:31 MSG-Nr: [ 592051 ] | 5752 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Geschrieben von Christi@n PannierEr muss nicht drauf sein
doch, nämlich immer dann, wenn das andere Material
Geschrieben von Christi@n PannierWenn der TÜV meckert sollte man den Prüfer auf §35 h - und hier vor allem Abs. 4 - der StVZO hinweisen.
nicht mitgeführt wird.
Ergo werden die Fahrzeuge ggf. auch ohne San-/RD-Material bewegt, weil man das vor Werkstattfahrten herunter nimmt, die Fahrzeuge auch "leer" im Reservezustand für andere Fahrten benutzt werden, muss entsprechendes Material (am einfachsten halt der KFZ-Verbandkasten) vorhanden sein...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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