Hallo,
nicht nur die ZDv 14/5 spricht von der Freistellung, sondern erstmal das VMBL.(steht über der ZDv.)
Es wurde eine Vereinbarung auf Ministerebene, Landesinnenmin. und Vert.Min. über die Freistellung für den Besuch der LFS bundesweit getroffen. Dieses betrifft jeden Bundeswehrangehörigen, egal welche Statusgruppe. Eine Erstattung von Verdienstausfall ist nicht vorgesehen. Habe zu meiner zeit noch Erholungsurlaub dafür opfern müssen, heute ist es eine Sache des Vorgesetzten, wie es am besten gehandhabt wird und mit dem muß man halt reden und ihm die Angelegenheit erklären. Die einzige Einschränkung besteht in der Formulierung: "soweit es dienstlich möglich ist".
Aber nochmals: Eine Erstattung von Verdienstausfall ist nicht vorgesehen.
MkG
Michael
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