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Thema | Einsatz in der Berufsschule | 9 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 593990 | ||
Datum | 27.11.2009 17:30 MSG-Nr: [ 593990 ] | 3577 x gelesen | ||
Hallo, generell gilt in diesem Fall mal Art. 9, Abs. 4 des BayFwG: "Volljährige Schüler und Studenten sind während der Teilnahme an Einsätzen und für einen angemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an Ausbildungsveranstaltungen befreit." ABER bitte beachte auch die Hinweise in vergangenen Diskussionen zu diesem Thema! Grüße Magnus | ||||
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