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Thema | Transport von Silvesterfeuerwerk über Händlern in Kleinmengen verboten | 11 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS | 595022 | ||
Datum | 04.12.2009 15:34 MSG-Nr: [ 595022 ] | 4566 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hatte letzten Monat diesbezüglich eine Fortbildung: Dort war es noch so, dass Produkte der Klasse 1.4 bis 330Kg unter die Kleinmengenregelung fallen und entsprechend das Fahrzeug nicht nach ADR gelabelt werden muss und der Fahrer auch keinen ADR- Schein braucht. Ein Datenblaat und Feuerlöscher sind aber dennoch Pflicht... -> ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR <- Die netten Herren der BAG (Bundesamt für Güterverkehr) sind aber erfahrungsgemäß sehr freundlich und hilfsbereit bei der Beantwortung solcher Fragen. Und die wissen es in der Regel... Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete! Diese erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gülrtigkeit oder Unfehlbarkeit. Wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler. Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE | ||||
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