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Thema | Personenrettung mit Flaschenzug per DLK | 59 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 598520 | ||
Datum | 23.12.2009 10:47 MSG-Nr: [ 598520 ] | 34418 x gelesen | ||
Geschrieben von Josef Mäschle nach Vorschriftenlage nein. Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Die Vorschriftenlage kenne ich. Nur die von Anton zitierte Aussage: Bei einer Rettung aus einer Baugrube mit Kran dürfen nur FA mit Ausbildung Absturzsicherung eingesetzt werden, halte ich für falsch. Das trifft nur für die Leute die am Rande der Baugrube arbeiten (absturzgefährdeter Bereich) und entsprechend gesichert werden müssen zu. Der Trupp der z. B. mit einer Leiter in die Grube steigt und den Verletzten auf eine Trage hebt und sichert arbeitet nicht im absturzgefährdeten Bereich. Ich hoffe es ist jetzt verständlicher. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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