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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Brände von Bio-Ethanol | 29 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 598946 | ||
Datum | 25.12.2009 21:14 MSG-Nr: [ 598946 ] | 8393 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Nein, hab ich doch geschrieben... Erstangriffsfahrzeuge ab Bj. ca. 1999 alle mit Netzmittel (Druckzumischung), dito auch für neuere TLF, LF 20/6-TS Geschrieben von Ulrich Cimolino TLF 20/40-SL, AB-Schaum, FLB etc. auch A3F-AR, Ok, dann stelle ich die Frage anders: Haltet ihr außer dem Schaummittel das ihr auf Erstangriffsfahrzeugen ab ca. Baujahr 1999 als Netzmittel einsetzt noch anderes Schaummittel für die Brandklasse B vor, das nicht Alkoholbeständig ist? Ist das so verständlich, was ich meine? Geschrieben von Ulrich Cimolino Details zu solchen Konzepten und deren Hintergründen: Mir geht es nun grad nicht allgemein um das Konzept, sondern um die Frage ob ihr Alkoholbeständiges Schaummittel als einziges Schaummittel außer dem Netzwasser für die Brandklasse B vorhaltet? "Hier" wird Alkoholbeständiges Schaummittel (A3F-AR) in geringeren Mengen als nicht-alkoholbeständiges Schaummittel vorgehalten. | ||||
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