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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaRS ein Muß?5 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen599273
Datum27.12.2009 14:22      MSG-Nr: [ 599273 ]2890 x gelesen

Geschrieben von Christian SchiederMuß in NRW ein Feuerwehrbeamter zwingend einen RS haben, auch wenn die hauptamtliche Wache nur insgesamt 5 Mann Stark (nur Werkstattdienst PA und ggf. mit der DL tagsüber raus fahren)ist und keinen Rettungsdienst fährt?

ja, gehört zur Laufbahnausbildung! Sprich: Wer schon Beamter ist und kein RS ist, darf sich als "Altlast" zurücklehnen ;-)

Geschrieben von Christian SchiederMüßen die Leute dahin, auch wenn sie keinen Rettungsdienst fahren?

nein


Gruß

A.

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 27.12.2009 14:10 Chri7sti7an 7S., Velbert
 27.12.2009 14:22 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 27.12.2009 14:30 Chri7sti7an 7S., Velbert
 27.12.2009 17:15 Marc7o S7., Niederneisen
 27.12.2009 17:58 Juli7an 7H., Stemwede

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