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Sondersignal
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFahren ohne Betriebserlaubnis: zivilrechtliche Folgen6 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW607273
Datum03.02.2010 13:18      MSG-Nr: [ 607273 ]2637 x gelesen

Geschrieben von Oliver MeisenbergÄndert sich die Antwort, wenn man annimmt, dass der Fahrer von dem Mangel gewusst hat und trotzdem gefahren ist?

dann wirds beliebig kompliziert, weil man dann diskutieren kann und wird,
- wie schwer war der Mangel (nur ein "Formfehler" oder ein erheblicher Mangel, zB völlig anderes Tonfolgesignal was so gar nicht zulässig ist, er also befürchten müsste, dass das SoSi gar nicht als solches wahrgenommen wird)
- wie er sich verhalten kann (Sonderrechte hat er im Einsatz ggf. auch ohne SoSi-Anlage an, Wegerechte natürlich nicht)
- was ggf. die Folgen wären, wenn er es nicht macht...

Auf der sicheren Seite ist der "Mitarbeiter" übrigens eigentlich nur, wenn er den Mangel erkennt, diesen meldet - wenn sich dann nichts tut, er aber der Auffassung ist, dass er schwerwiegend ist, ggf. noch remonstriert - und im schlimmsten Fall (wie gesagt, das ist schwer zu definieren und lageabhängig vermutlich anders zu werten) die Fahrt mit Wegerechten verweigert...

Viel Spaß...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 02.02.2010 23:12 Oliv7er 7M., München
 02.02.2010 23:21 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 02.02.2010 23:23 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 03.02.2010 09:17 Oliv7er 7M., München
 03.02.2010 13:18 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 03.02.2010 00:17 Pete7r L7., Frankenberg

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