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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahren ohne Betriebserlaubnis: zivilrechtliche Folgen | 6 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 607273 | ||
Datum | 03.02.2010 13:18 MSG-Nr: [ 607273 ] | 2637 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver Meisenberg Ändert sich die Antwort, wenn man annimmt, dass der Fahrer von dem Mangel gewusst hat und trotzdem gefahren ist? dann wirds beliebig kompliziert, weil man dann diskutieren kann und wird, - wie schwer war der Mangel (nur ein "Formfehler" oder ein erheblicher Mangel, zB völlig anderes Tonfolgesignal was so gar nicht zulässig ist, er also befürchten müsste, dass das SoSi gar nicht als solches wahrgenommen wird) - wie er sich verhalten kann (Sonderrechte hat er im Einsatz ggf. auch ohne SoSi-Anlage an, Wegerechte natürlich nicht) - was ggf. die Folgen wären, wenn er es nicht macht... Auf der sicheren Seite ist der "Mitarbeiter" übrigens eigentlich nur, wenn er den Mangel erkennt, diesen meldet - wenn sich dann nichts tut, er aber der Auffassung ist, dass er schwerwiegend ist, ggf. noch remonstriert - und im schlimmsten Fall (wie gesagt, das ist schwer zu definieren und lageabhängig vermutlich anders zu werten) die Fahrt mit Wegerechten verweigert... Viel Spaß... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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