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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNotarzteinsatzprotokoll zum Mitnehmen14 Beiträge
AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW616219
Datum27.03.2010 13:09      MSG-Nr: [ 616219 ]4711 x gelesen

Geschrieben von Bender ReneDer teil der beim Pat.bleibt ist ungeschwärzt,die Restlichen müssen geschwärzt sein aus Datenschutzrechtlichen Gründen.

Wenn nach der rechtlichen Grundlage gefragt wird, ob der Notarzt einen Durchschlag für sich selbst archivieren darf, sei mir auch die Frage erlaubt:
Warum müssen die durchschläge bei den Patientendaten geschwärzt sein?
Konsequenterweise müssten dann auch andere Angaben geschwärzt sein, die auf den Patienten oder den Einsatz hinweisen:
Einsatzdatum + Zeit, Rettungsmittel, Besatzung.
Das würde nachforschungen, und damit den Sinn der Dokumentation quasi unmöglich machen.



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