1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Hallo Nico,
nur mal ein kleiner Hinweis von mir:
Du schreibst am 03.04.2010:
Falls es hart auf hart kommt - kann ich mich auf das Brandschutzgesetz berufen ? Nach diesem Gesetz wäre ich für einen Lehrgang freizustellen (ich hoffe, dass ich das richtig verstanden habe).
und heute dann:
Ach so - nur, weil ich hier etwas vom Truppmann-Lehrgang geschrieben habe, sollte man nicht automatisch davon ausgehen, dass es sich bei mir um jungen Nachwuchs handelt, der unüberlegt ein neues Thema erstellt.
Schön, dass Dir bewußt ist, was und wie Du hier etwas formulierst.
Bist Du sicher, dass Deine Arbeitgeber [alt und neu, aber das ist egal, denn die sollen ja ab und zu miteinander reden;-)] hier nicht mitlesen? Wenn ich Dein neuer AG wäre, würde ich gleich mal nachschauen, welche Probezeit vereinbart ist und die mal ganz locker verlängern ;-)
Besser für Dich, wenn hier keiner mitliest und noch besser, dass Du Deine Freistellung ohne Brechstange bekommen hast.
Besser auch, wenn Dein neuer AG über Dein Ehrenamt informiert ist - - - aber das weisst Du ja :~)
„Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)
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