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Thema | Trauerfeiern bei der Feuerwehr | 36 Beiträge |
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 619128 |
Datum | 09.04.2010 20:48 MSG-Nr: [ 619128 ] | 20192 x gelesen |
Infos: | 09.04.10 RNF: "Trauerfeier für Feuerwehrmann"
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Feuerwehr
Feuerwehr
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Wobei immer alle Maßnahmen mit den Angehörigen abzusprechen sind, bzw. abklären was möglich und was gewollt ist.
Reicht also von keiner Teilnahme der FW bis hin zur "Ehrenwache" in Großem Dienstanzug während der Trauerfeier mit Standarte und Begleiten/Tragen des Sarges und "ich hat einen Kameraden" am Grab, Senken der Fahne, Gruß des Wehrleiters, usw.
Wobei wenn ich den ganz großen Aufzug starte, sollte es auch etwas organisiert ablaufen, sonst wird es lächerlich. Dabei kann ruhig auf einen erfahrenen BWler der sich mit Formalausbildung auskennt zurückgegriffen werden. Wenn ich den TAM-TAM nicht beherrsche reicht auch die Einfache Teilnahme der FW in entsprechender Dienstkleidung im Rahmen der normalen Trauergemeinde.
Bei ist es üblich, dass der Löschbezirk des Verstorbenen alle teilnehmenden Feuerwehrleute ins GH zum Leichenschmaus einläd.
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Gruß Daniel
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| 09.04.2010 16:21 |
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Anto7n K7., Mühlhausen |
| 09.04.2010 16:24 |
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., München |
| 09.04.2010 16:27 |
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., Stuttgart |
| 09.04.2010 16:28 |
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., München |
| 09.04.2010 16:39 |
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Andr7eas7 R.7, Stuttgart |
| 09.04.2010 17:57 |
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., Kirchheim unter Teck | |