Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Änderung des Strafgesetzbuches, Erweiterung des §113 auf FW/RD | 42 Beiträge |
Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 624900 |
Datum | 11.05.2010 20:52 MSG-Nr: [ 624900 ] | 10853 x gelesen |
Infos: | 06.05.10 ISM RLP
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Brandschutzgesetz
Technisches Hilfswerk
Technische Einsatzleitung
Technisches Hilfswerk
Technisches Hilfswerk
Ziemlich merkwürdig finde ich, dass die Änderung generell für alle Einsatzkräfte gilt.
Wenn ich das für Sachen-Anhalt richtig deute, gilt es nur für den Einsatzleiter, weil nur der Einsatzleiter Anordnungen treffen kann (vgl. § 25 BrSchG LSA).
Mir ist aus dem Bauch raus kein Fall bekannt, wo das THW Einsatzleitung hatte.
Kommt zwar öfter vor, dass die mit in der TEL sind, aber direkt als EL? - wüsste ich jetzt nicht.
THW kommt ja im Normalfall auch nur auf Anforderung zum Einsatz.
Von daher dürfte doch das THW sowieso rausfallen oder?
MkG
Maik
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