Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Änderung des Strafgesetzbuches, Erweiterung des §113 auf FW/RD | 42 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 624912 |
Datum | 11.05.2010 21:58 MSG-Nr: [ 624912 ] | 10655 x gelesen |
Infos: | 06.05.10 ISM RLP
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Technisches Hilfswerk
Technisches Hilfswerk
Technische Hilfeleistung
Verkehrsunfall
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Bayerisches Rotes Kreuz
Off-Topic, wird benutzt wenn sich die Diskussion zu weit vom Thema entfernt hat und nichts mehr damit zu tun hat
Hi Maik,
klar ist ein Sturmeinsatz erstmal ne Fw. Lage,
aber wenn das THW dann alarmiert wird und raus ist, dann sägen sie selber Ihren Baum, pumpen selber nen Keller aus. Und das ist ihre Einsatzstelle und da haben sie dann die EL.
Oder z.B. der THV Dienst in Bayern, wie ist es denn dort, wenn das THW für die TH zu nem VU auf der BAB alarmiert wird, dazu kommen RTW und NEF vom BRK meinetwegen, für den Brandschutz vielleicht noch die Feuerwehr und die BAB Polizei. Wer ist denn da dann EL? Da hab ich gerade auch keine Ahnung, wird aber auch OT :-)
Gruß
Christian
Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!
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