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Strafgesetzbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÄnderung des Strafgesetzbuches, Erweiterung des §113 auf FW/RD42 Beiträge
AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt625211
Datum13.05.2010 18:28      MSG-Nr: [ 625211 ]10111 x gelesen
Infos:
  • 06.05.10 ISM RLP

  • Geschrieben von Sven ReimerBei einem klassischen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, so wie ich ihn in meiner bislang fast 30jährigen Dienstzeit nicht wenige Male erlebt habe, muss

    - durch den Vollstreckungbeamten eine rechtmäßige Amtshandlung durchgeführt werden,
    - gegen die dann Widerstand durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt geleistet wird
    - oder der Vollstreckungsbeamte tätlich angegriffen wird.
    - Das Ganze muss durch den Täter vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Wollen, durchgeführt werden.

    Das strafrechtlich durchzuprüfen ist schon reichlich Arbeit und darf an keiner Stelle unerfüllt bleiben.

    Wenn ich mir nun die neue eingefügte Option anschaue, stelle ich fest, dass es nach dem Text ausreichend ist, wenn der Täter

    - bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not
    - einen Hilfeleistenden der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes
    - durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt
    - behindert oder ihn dabei tätlich angreift.
    - Und auch hier ist der Vorsatz gefordert.

    Eine Tatbestandsmäßigkeit, die meiner Meinung nach ungleich leichter erfüllt werden kann.


    Hierbei klare Übereinstimmung.

    Geschrieben von Sven ReimerUnd das Entscheidende ist, dass, egal ob ein Vollstreckungsbeamter Ziel des Widerstandes ist oder ein Hilfeleistender der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes, das angedrohte Strafmaß gleich hoch angesetzt ist.

    Ich kann daraus nur eine deutliche Gleichbehandlung/Gleichwertigkeit erkennen und keinerlei Unterscheidungen zu den einzelnen Berufsgruppen!


    Man muss unterscheiden zwischen dem Beamten der hoheitliche Aufgaben erfüllt und einem Feuerwehrmann/Rettungsdienstler der zwar per se auch irgendwo hoheitliche Aufgaben erfüllt, der aber keine Staatsgewalt ausübt.

    hieran knüpft sich die Antwort auf deine Frage Geschrieben von Sven ReimerWelche hättest Du denn gerne ausgeklammert und vor allem warum? Alle, außer den Einsatzleiter und seine beauftragten Einsatzabschnittsleiter. In gewisser Hinsicht übt der Einsatzleiter bei Anordnungen Staatsgewalt aus. Nur er ist dazu auch befugt. Bestraft werden soll nach meiner Meinung(ich rede nicht vom Bundesratvorschlag) der diesen Anordnungen nicht nachkommt.

    Jedoch Bin ich durchaus der Meinung, dass man das Vorgehen "Behinderung von Rettungskräften" ahnden sollte. Aber ich denke das ist besser wenn man einen § 323d StGB (332c = Unterlassene Hilfeleistung) schafft mit dem gleichen Inhalt - weil ich die Gleichstellung mit Vollzugsbeamten für nicht günstig halte



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     06.05.2010 16:43 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.05.2010 19:43 Maik7 Z.7, Naumburg
     06.05.2010 21:36 Stef7an 7J., Birlenbach
     11.05.2010 14:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     11.05.2010 15:46 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     11.05.2010 18:58 Alex7and7er 7W., Linden
     11.05.2010 20:45 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     11.05.2010 20:52 Maik7 Z.7, Naumburg
     11.05.2010 21:10 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     11.05.2010 21:24 Maik7 Z.7, Naumburg
     11.05.2010 21:29 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     11.05.2010 21:41 Maik7 Z.7, Naumburg
     12.05.2010 12:21 ., jetzt Dortmund
     11.05.2010 21:44 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
     11.05.2010 22:14 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     12.05.2010 15:06 Denn7is 7E., Menden
     11.05.2010 22:18 Katj7a R7., Köln
     11.05.2010 22:59 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     11.05.2010 23:08 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     26.05.2010 22:55 Katj7a R7., Köln
     11.05.2010 21:40 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
     11.05.2010 21:48 Maik7 Z.7, Naumburg
     11.05.2010 21:58 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
     11.05.2010 22:07 Maik7 Z.7, Naumburg
     12.05.2010 08:31 ., Wüstenrot
     12.05.2010 08:29 ., Wüstenrot
     12.05.2010 03:59 Ralf7 H.7, Drebkau
     12.05.2010 08:19 Sven7 R.7, Cuxhaven
     12.05.2010 21:36 Maik7 Z.7, Naumburg
     13.05.2010 11:33 Sven7 R.7, Cuxhaven
     13.05.2010 12:53 Maik7 Z.7, Naumburg
     13.05.2010 17:24 Sven7 R.7, Cuxhaven
     13.05.2010 18:28 Maik7 Z.7, Naumburg
     13.05.2010 21:55 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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     13.05.2010 22:14 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     13.05.2010 22:17 Maik7 Z.7, Naumburg
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     13.05.2010 18:41 Maik7 Z.7, Naumburg
     13.05.2010 14:03 Alex7and7er 7W., Linden
     14.06.2010 23:54 Sven7 T.7, Hamburg
     13.05.2010 13:07 Maik7 Z.7, Naumburg

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