Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Welches Bundesland legt für die Einsatzkleidung eine Farbe fest? | 18 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 625321 |
Datum | 14.05.2010 12:09 MSG-Nr: [ 625321 ] | 9039 x gelesen |
Infos: | 15.05.10 Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein 14.05.10 Feuerwehrbekleidungsrichtlinie, Erlass HmdI v. 11/09 14.05.10 Ersatzbeschaffung von Dienst- und Schutzkleidung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren im Lande Hessen (Feuerwehr-Bekleidungsrichtlinie)
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Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Tach, Post!
Geschrieben von Jürgen M@yergibt es Bundesländer die z.B. durch einen Erlass die Farbe der Einsatzkleidung mehr oder weniger verbindlich festlegt?
In Deutschland: Berlin und Hamburg. Liegt aber daran, dass es in diesen Bundesländern nur jeweils eine (öffentliche) Feuerwehr gibt, und die das in ihren Technischen Leistungsbeschreibungen definiert haben. Ansonsten in Deutschland keine Vorgaben, am ehesten noch Sachsen, die m.W. noch immer HuPF fordern.
In Österreich m.W. Salzburg, wo man sich auf sandfarben festgelegt hat.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)
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| 14.05.2010 12:05 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 14.05.2010 12:09 |
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Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf | |