Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Welches Bundesland legt für die Einsatzkleidung eine Farbe fest? | 18 Beiträge |
Autor | Juli8an 8M., Klein Nordende / S-H | 625398 |
Datum | 15.05.2010 15:36 MSG-Nr: [ 625398 ] | 7602 x gelesen |
Infos: | 15.05.10 Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein 14.05.10 Feuerwehrbekleidungsrichtlinie, Erlass HmdI v. 11/09 14.05.10 Ersatzbeschaffung von Dienst- und Schutzkleidung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren im Lande Hessen (Feuerwehr-Bekleidungsrichtlinie)
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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Geschrieben von Jürgen M@yer gibt es Bundesländer die z.B. durch einen Erlass die Farbe der Einsatzkleidung mehr oder weniger verbindlich festlegt?
wenn ja - welche?
wie wird das in der Praxis gelebt?
In Schleswig-Holstein werden die Farben für die Einsatzkleidung in der Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren des Landes festgelegt. Für die spezielle Einsatzkleidung von Atemschutzgeräteträgern heißt es z.B. :
2.1.2.1 Feuerwehrüberjacke
Feuerwehrüberjacke nach DIN EN 469, Ausgabe 2007, in den Leistungsstufen X2, Y2 und Z1 oder Z2. Farbgebung der Feuerwehrüberjacke in schwarz-blau oder in rot-orange (zur Warn-wirkung siehe Punkt 2.1).
Eine Gefährdungsermittlung zur Festlegung der Leistungsstufen ist erforderlich.
2.1.2.2 Feuerwehrüberhose als Rundbundhose oder Latzhose
- Feuerwehrüberhose nach DIN EN 469, Ausgabe 2007, in den Leistungsstufen X2, Y2 und Z1 oder Z2. Farbgebung der Feuerwehrüberhose in schwarz-blau (zur Warnwirkung siehe Punkt 2.1) oder
- Feuerwehrüberhose nach HuPF Teil 4 Typ A über Feuerwehrhose nach HuPF Teil 2 oder
- Feuerwehrüberhose nach HuPF Teil 4 Typ B (Anforderungen an Unterkleidung werden nicht gestellt).
Quelle: Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein
In der Praxis stellt sich natürlich die Frage, in wie weit die Vorgaben Beachtung finden und die Einhaltung überwacht wird. Seit Inkrafttreten des Erlasses wurden in S-H sowohl schwarz/blaue, rot/orange sowie sandfarbene Anzüge und verschiedenen Kombinationen dieser Farben beschafft.
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