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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Verbindlichkeit eines Befehls | 34 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 628009 | ||
Datum | 04.06.2010 02:39 MSG-Nr: [ 628009 ] | 8536 x gelesen | ||
Geschrieben von Annette Stoll Ich finde bei einer Verweigerung wichtig, dass dies auch klar und deutlich ausgedrückt wird, dass man diesen Befehl nicht ausführen kann Und vielleicht mit einem kurzen Satz warum (z.B. "gugg dir mal die Balken an... ").. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
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