Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | 4m Handfunkgerät | 83 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 631945 |
Datum | 01.07.2010 14:14 MSG-Nr: [ 631945 ] | 24688 x gelesen |
Infos: | 01.07.10 Thüringer Feuerwehr Organisationsverordnung
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Hallo,
geschrieben von Lars Ballhause:
Eben, endlich mal einer der mich versteht :o) genau das meine ich ja damit
Geschrieben hast Du was anderes, u.a.:
Ich habe das ganze mal bei einer Übung in Niedersachsen erlebt bzw. zusammen mit Kameraden aus Niedersachsen auch diese Übung durchgeführt [...] ohne das auch nur ein ELW dabei war bzw. sich der EL auch nur im MTW befunden und von dort aus den Funkverkehr abgewickelt hätte
Ganz abgesehen davon, daß der Einsatzleiter wirklich nicht im ELW sitzen und funken soll (dafür hat er sein Führungshilfspersonal) ist für mich die Aussage dieser Passage, daß die Führung auch ohne ELW "ganz wunderbar" geklappt hat und Du an sich auch die Notwendigkeit daher nicht siehst (?). Dazu paßt ansonsten auch noch dies aus dem gleichen Posting:
Wenn dann noch Personal knapp, weil ich z.B.nur mit TSF-W raus fahre oder ein LF auch nur mit einer Staffel besetzen könnte , kann ich mir m.E. relativ schlecht den "Luxus" erlauben einen FA im Fahrzeug sitzen zu lassen um z.B.Kontakt mit nachrückenden Wehren aufzunehmen.
Wäre Dir aber sehr angeraten. Erste Dispositionen mit einem 4m HFug vorzunehmen mag zwar schon kontrovers sein, aber vielleicht noch gehen (häufig in der Realität allerdings nicht technisch, weil in den an anrückenden Fahrzeugen und erst recht der Lst. oft nur noch "Gesprächsfetzen" ankommen). Später funktioniert das Führen von vorne aber unter Garantie nicht mehr. Viele mußten diese Erfahrung schon machen, in Nds. hat das jetzt sogar dazu geführt, daß mit der neuen Feuerwehrverordnung ein Führungsfahrzeug pro Gemeinde verbindlich geworden ist (obwohl ansonsten in diesem Bereich möglichst versucht wird, den Kommunen sonst nichts und schon gar kein zusätzliches Fahrzeug per VO aufzubürden).
Gruß
Daniel
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