Rubrik | Kommunikationstechnik |
zurück
|
Thema | 4m Handfunkgerät | 83 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 631964 |
Datum | 01.07.2010 14:46 MSG-Nr: [ 631964 ] | 24756 x gelesen |
Infos: | 01.07.10 Thüringer Feuerwehr Organisationsverordnung
|
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Niedersachsen
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Einsatzleiter
Einsatzleitwagen
Hallo,
geschrieben von :
Also habe ich als 1.Feuerwehr vor Ort erstmal keinen FA über den ich ggf. mit 2m-Gerät im Fahrzeug sitzen lassen kann/könnte und der entsprechende Meldungen zur Leitstelle oder nachrückenden Kräften übermitteln soll.
Ok, sehe trotzdem das Problem nicht: Die anderen Wehren bekommen genau so wie ihr das Alarmstichwort und den Einsatzort mitgeteilt und rücken dann halt an, bis irgendjemand was anderes meldet, Einsatzrücknahme oder ggf. auch Nachforderung.
Zu deiner Frage über Erreichbarkeit der Leitstelle über Landesgrenze hinaus ca. 5-6 km kann ich da noch mit sprechen bzw. habe einwandfreien Empfang,nächste Einsätze bzw. Ortschaften über die Landesgrenzen hinaus wo wir angefordert werden/waren sind ca. 1-3 km weg.
Versteh ich auch nicht. Wenn Du ins benachbarte Nds. alarmiert wirst schaltest Du nach Entgegenahme der Meldung Deiner Leistelle eben auf den Kanal der anfordernden Nachbarleistelle um und meldest Dich dort, alles andere bis zur Freimeldung interessiert "Deine" Lst. doch auch gar nicht mehr.
der wird dann sicher in der AAO nicht bei uns verankert wenn irgendwo ein EFH oder eine Scheune brennt.
Ach so, "nur" ein EFH oder eine Scheune... Glaube, Du siehst die grundsätzliche Notwendigkeit einer EL / eines ELW immer noch nicht.
Gruß
Daniel
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|