Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Kapnometrie im Sanitätsdienst ? | 47 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 632544 |
Datum | 06.07.2010 01:34 MSG-Nr: [ 632544 ] | 13732 x gelesen |
Infos: | 06.07.10 Tube Check 06.07.10 Anleitung Tube Check 06.07.10 tubecheck 06.07.10 Easy Cap 06.07.10 Beatmungsalternativen und Überwachung 05.07.10 Rückrufaktion
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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Notarzt
2. Normenausschuss
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungsdienst
Polizei
Rettungsdienst
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Unfallhilfsstelle
Rettungsdienst
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Sanitäts-Helfer
auch als Sanitäter bezeichnet
je nach Organisation wird die Ausbildung unterschiedlich (SAN-A bis C (DRK), Einsatzsanitäter nach AV 10 (MHD) Sanitäter B2 (JUH)) bezeichnet.
Die Ausbildung hat unterschiedliche Zeitansätze.
Die nächst höhere Qualifikation ist der Rettungshelfer (RH)
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Sanitäts-Helfer
auch als Sanitäter bezeichnet
je nach Organisation wird die Ausbildung unterschiedlich (SAN-A bis C (DRK), Einsatzsanitäter nach AV 10 (MHD) Sanitäter B2 (JUH)) bezeichnet.
Die Ausbildung hat unterschiedliche Zeitansätze.
Die nächst höhere Qualifikation ist der Rettungshelfer (RH)
Geschrieben von Sebastian RakGeschrieben von Michael Roleff"Richtig, und bei uns intubieren i.d.R. RA oder NA "
Das freut mich, dann stellt denen doch aber bitte auch ihrer Ausbildung entsprechende Ausrüstung zur Verfügung! -> Monitoring mit Kapnometrie (Zoll E-Serie, LP 15, C³) und maschinelle Beatmung
Wenn Du die Kosten übernimmst würde ich das gerne machen,
aber derzeit fordert das keine Rechtsvorschrift,
die Vorgaben die gemacht werden DIN 1315* erfüllen wir locker.
Geschrieben von Sebastian RakGeschrieben von Michael Roleff"Die Todesfeststellung wäre eine ärztliche Maßnahmen, keine eines RA ,-)
Wozu benötige ich dafür den RD ?
Dafür benötige ich dann einen Arzt und anschließend die Pol ,-)
"
Gut, unsere Vorstellungen bzw. meine bisherigen Erfahrungen mit SanD und deren personeller Ausstattung driften etwas auseinander.
Im Reanimationsfall sollte wohl durchaus der RD mit NA herangezogen werden, meinst du nicht?
Insofern dürfte dann der RD-NA den Tod feststellen bzw. vorläufig bescheinigen.
Nochmals, Todesfeststellung ist eine Ärztliche Aufgabe (Totenschein) dafür benötigt man nicht zwingend einen NA vom NEF. Aufgabe des SanD ist es aber auch primär den RD zu entlasten,
daher wird nicht prinzipiell zu jedem Einsatz ein RTW geschweige dem NEFmitalamiert, Grundsätzlich erfolgt eine Versorgung in der UHS, nur in Ausnahmefällen ist bei Großveranstaltungen auch eine Anfahrt des RD im Veranstaltungsbereich möglich.
Geschrieben von Sebastian RakGeschrieben von Michael Roleff"Richtig, und bei uns intubieren i.d.R. RA oder NA "
Das freut mich, dann stellt denen doch aber bitte auch ihrer Ausbildung entsprechende Ausrüstung zur Verfügung! -> Monitoring mit Kapnometrie (Zoll E-Serie, LP 15, C³) und maschinelle Beatmung
Die sie permanent als Fußtrupp durch das Gelände schleppen ?
Wer finanziert das ? Du ? Wer macht diese Schlepperei über Stunden mit ?
Geschrieben von Sebastian RakGeschrieben von Michael Roleff"Ich rede nicht vom SanH,
der darf Pflaster kleben und ggfs. mal eine Maskenbatmung anfangen bis der Rest auch vor Ort ist ,-))
dafür läuft der nämlich primär beim SanD im Gelände rum, damit er vor Ort ist."
Wie gesagt, vielleicht ist meine Erfahrung da falsch, aber Sanitätsdienst hieß bisher für mich nicht im Regelfall haufenweise RA und NA, wie du das beschreibst!
Nochmal ich rede nicht von der Grundausstattung eines SanH,
sondern über eine Sinnvolle Ergänzung für RDler, damit die nicht nur mit Verbandsmaterial Ausgerüstet sind.
Und da ist der SanD halt ein Bereich, wo es hilfreich sein kann sich über eine finanzierbare Zusatzausrüstung eines Notfallrucksacks zu unterhalten.....
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)
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