Tach, Post!
Ob eine Brandschutzordnung aufgestellt (und deren Teil A dann ausgehängt) werden muß, hängt von der Art des Gebäudes ab. In NRW wird eine Brandschutzordnung gefordert u.a. in Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Hochhäusern (die nicht ausschließlich Wohnnugen enthalten), Krankenhäusern, Beherbergungsbetrieben ab 60 Gastbetten und Schulen.
MkG,
Christi@n
-------------------------------------------------
Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|