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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUnterlassene Hilfeleistung durch Nichterscheinen zum Einsatz?13 Beiträge
AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW637871
Datum03.08.2010 10:53      MSG-Nr: [ 637871 ]4403 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M@yerIch gehe davon aus das in einem solchen Fall juristisch nachgewiesen werden müsste das gerade das schuldhafte Fehlen dieser Einsatzkraft ursächlich für einen Schaden der durch unterlassende Hilfeleistung hervorgerufen wurde ist.

Mal fernab vom Feuerwehrman:

Der Tatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung ist dann erfüllt, wenn der "nicht-Helfer" seine Entscheidung nicht-zuhelfen kundtut (etwa durch nichtstun, sprich die erforderliche und zumutbare Hilfe nicht leistet) nachdem ihm die Erforderlichkeit der Hilfe bekannt war.

Dieser Tatbestand ist also gerade nicht davon abhängig, ob das Opfer durch die nicht-Hilfe einen, ggf. zusätzlichen, Schaden erleidet.



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 03.08.2010 08:33 Wolf7gan7g S7., Blankenheimerdorf
 03.08.2010 08:49 Eric7 M.7, Reinheim
 03.08.2010 09:29 Wolf7gan7g S7., Blankenheimerdorf
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 03.08.2010 10:40 ., jetzt Dortmund
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 03.08.2010 09:51 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
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 03.08.2010 10:53 ., jetzt Dortmund
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