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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterlassene Hilfeleistung durch Nichterscheinen zum Einsatz? | 13 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW | 637871 | ||
Datum | 03.08.2010 10:53 MSG-Nr: [ 637871 ] | 4403 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M@yer Ich gehe davon aus das in einem solchen Fall juristisch nachgewiesen werden müsste das gerade das schuldhafte Fehlen dieser Einsatzkraft ursächlich für einen Schaden der durch unterlassende Hilfeleistung hervorgerufen wurde ist. Mal fernab vom Feuerwehrman: Der Tatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung ist dann erfüllt, wenn der "nicht-Helfer" seine Entscheidung nicht-zuhelfen kundtut (etwa durch nichtstun, sprich die erforderliche und zumutbare Hilfe nicht leistet) nachdem ihm die Erforderlichkeit der Hilfe bekannt war. Dieser Tatbestand ist also gerade nicht davon abhängig, ob das Opfer durch die nicht-Hilfe einen, ggf. zusätzlichen, Schaden erleidet. | ||||
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