Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Erfahrungen DMO-Repeater | 39 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 646350 |
Datum | 25.09.2010 08:17 MSG-Nr: [ 646350 ] | 8893 x gelesen |
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hallo,
Geschrieben von Michael Roleff
Repeater ersetzen aber nur sehr, sehr bedingt Gebäudefunkanlagen, und mir fehlt bisher jede Rechtsgrundlage,
auf der Besitzer von Gebäudefunkanlagen dies auf Digitalfunk umrüsten müssten, oder gibt es da was neues ?
Zumindest für Hessen ja ;-)
Im geänderten §45 HBKG wurde folgender passus aufgenommen:
"§ 45 Vorsorgepflicht der Eigentümerinnen und Eigentümer
sowie Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken
....... 6. entsprechend den örtlichen Erfordernissen eine Gebäudefunkanlage einzurichten, zu
unterhalten und auf einem den Funkanlagen nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 entsprechenden Stand der
Technik zu halten."
Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________
Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.
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