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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Rechte im Wehrersatzdienst | 10 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 646811 | ||
Datum | 28.09.2010 12:57 MSG-Nr: [ 646811 ] | 2608 x gelesen | ||
Geschrieben von Heiner Mansholt Es gibt nur Freistellungsbehörden, die sich analog zum THWG, auf die 120 Stunden eingeschossen haben. Weil sie (nicht ganz zu unrecht) sagen, daß nur dann wirklich von einer Mitwirkung im KatS ausgegangen werden kann. Ich frag mich nur immer ob man daraus im Umkehrschluß bewerten kann inwieweit die nicht verpflichteten Helfer wirklich im KatS mitwirken. MkG Marc | ||||
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