Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfall | 51 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 650174 |
Datum | 22.10.2010 01:07 MSG-Nr: [ 650174 ] | 10418 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Katja Midunskyein interessantes Urteil des Kammergericht Berlin:
Für Anhänger der Rechtslehre mag das interessant sein, für den gemeinen Leser ist so ein Text einfach nur schwer zu lesen.
Ich habe daraus folgendes mitgenommen:
1. Deine Überschrift ist irreführend (und das Urteil besagt ausdrücklich etwas anderes).
2. Es wird um viele Details gestritten, die mit dem eigentlichen Unfall wirklich nichts mehr zu tun haben.
3. man stellt letztlich fest, dass man zum Unfallhergang nichts feststellen konnte
4. deswegen setzt man pauschale Haftungsquoten an
Zum Interessanten Teil für die Praxis:
Welche Bedeutung hat dieses Urteil für den Fahrer eines Einsatzfahrzeuges?
IMNSHO: keine.
Wegen o.g. Nummer 3 kann ihm weder im Straf- oder OWi-Bereich ein Nachteil erwachsen, noch dürfte ihm Regress des Dienstherren drohen.
Was aber hinterher (Monate bis Jahre später...) an Geld zwischen Unfallgegner und Kommune fließt, interessiert doch nicht mehr so wirklich. Falls der betroffene Fahrer davon dann überhaupt noch etwas erfährt.
Gruß,
Henning
P.S.: na gut, so ganz uninteressant war es damit nicht ;-)
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| 22.10.2010 00:22 |
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Katj7a R7., Köln |
| 22.10.2010 01:07 |
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Henn7ing7 K.7, Dortmund | |