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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfall | 51 Beiträge | ||
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 650187 | ||
Datum | 22.10.2010 07:16 MSG-Nr: [ 650187 ] | 9589 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Udo Burkhard Bei einem Privatmann würde das die vom Halter abgeschlossene KFZ-Haftpflicht zahlen, die Polizeien haben in der Regel keine Haftpflicht, hier zahlt das Land Schäden selbst. Das hat nur mit dem Urteil überhaupt gar nichts zu tun und ist hier deshalb völlig ohne Belang. Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | ||||
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