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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfall | 51 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 650198 | ||
Datum | 22.10.2010 08:40 MSG-Nr: [ 650198 ] | 9638 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Udo Burkhard Da wäre ich mir nicht so sicher, zumindest nicht bei einem Angestellten eines privatwirtschaftlichen Rettungsdienstes (DRK, ASB u.a.). Im vorliegenden Fall konnte doch gerade dem Fahrer kein Verschulden nachgewiesen werden. Genau das ist aber notwendig, um ihn überhaupt in Regress nehmen zu können. Der Halter muss lediglich aus Gefährdungshaftung haften, weil er ebenfalls nicht nachweisen kann, dass der Unfall für ihn unabwendbar war. Gruß, Henning | ||||
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