News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfall | 51 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 650213 | ||
Datum | 22.10.2010 09:12 MSG-Nr: [ 650213 ] | 9434 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Lars Tiedemann So, der "Vollbremser" hat die Fahrweise des SoSi-Fahrers erkannt und sein Verhalten danach eingerichtet. Nur in einer sagen wir mal unangemessenen Art und Weise. Genau das konnte nicht geklärt werden. Entweder er hat alles richtig gemacht, dann war der Unfall für ihn unvermeidbar. Oder er war zu zügig unterwegs, dann wurde durch sein Fahrzeug der Unfall (mit-) verursacht. Um dem Fahrer nun ein Verschulden (mit der Folge von Haftung und ggf. Verfolgung im Straf- oder OWi-Recht) vorzuwerfen, hätte man ihm das Fehlverhalten aber nachweisen müssen. Den Halter dagegen trifft für die Gefährdungshaftung aufgrund der besonderen Situation der SoSi-Fahrt die Beweislastumkehr. Um der Haftung zu entgehen, muss er die Unabwendbarkeit des Unfalls nachweisen (dass also sein Fahrer alles richtig gemacht hat). Grúß, Henning | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|