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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Dynamikseil und Feuerwehrsicherheitsgurt | 25 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8E., Weißenburg i. Bay. / Bayern | 652232 | ||
Datum | 03.11.2010 17:15 MSG-Nr: [ 652232 ] | 7078 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Albert Halten und Rückhalten sind keine Teilbereiche der "Absturzsicherung". Absturzsicherung darf nur mit speziellem Gerät durchgeführt werden., Hierzu gibt's auch extra Lehrgänge "Absturzsicherung"! Also laut FwDV 1 Kapitel 17 ist Halten schon ein Teilbereich der Absturzsicherung. Um nur mal die Überschriften zu zitieren: Kapitel 17 Sichern im Absturzgefährdeten Bereichen 17.1 Halten 17.1.1 Halten mit der Feuerwehrleine 17.1.2 Selbstsciherung mit Feuerwehr-Haltegurt 17.2 Auffangen Ab Kapitel 17.2 wird dann das Sichern mit dem Gerätesatz Absturzsicherung beschrieben => somit doch ein Teilbereich. Bei der Feuerwehrleine und Haltegurt muss halt der freie Fall ausgeschlossen werden. Kann dies nicht ausgeschlossen werden muss der Gerätesatz Absturzsicherung verwendet werden. Aber ansonsten ist's ja auch eine Variante der Absturzsicherung. Aber keine Angst, ich weiß worauf du hinaus wolltest. mfg Markus Dies ist meine persönliche Meinung!! | ||||
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