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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Muss ich das wirklich??? | 88 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 653207 | ||
Datum | 09.11.2010 10:53 MSG-Nr: [ 653207 ] | 24857 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Dirk Gerdes-Röben Er ist Wehrersatzdienstleistender, in der Funktion hat er in meinen Augen nunmal ein besonderes Unterordnungsverhältniss zu den Führungskräften. Die Freistellung für den Katastrophenschutz ist soweit ich weiß kein Wehrersatzdienst. Geschrieben von Dirk Gerdes-Röben Finde es schon fragwürdig, dass man sich vom Bund wegstielt und dann sucht man sich die Rosinenveranstaltungen raus. Was heißt das bitte? Man stiehlt sich nicht vom Bund weg! Die Gesetze in Deutschland lassen einem die Wahl den Dienst an der Waffe zu leisten oder nicht. ... und das ist gut so! Abgesehen davon bleibe ich dabei, dass ein Besuch beim Totensonntag nicht zu den Aufgaben der Fw gehört (genauso wenig wie irgendwelche Festmumzüge, ...) dies kann kein angeordneter Dienst für Freigestellte oder für die ganze FW sein, sondern nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Gruß Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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