Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Entwicklung der Verpflichtungszeit im Katastrophenschutz. | 17 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 655977 |
Datum | 28.11.2010 22:54 MSG-Nr: [ 655977 ] | 6511 x gelesen |
If I remember correctly - Wenn ich mich recht erinnere ...
Katastrophenschutz
Geschrieben von Dennis EdnerIch dachte immer das das von denen kommen müsste.
IIRC besteht Dein Dienstverhältnis als Helfer im KatS unverändert fort.
Du hast lediglich Deine Mindestmitwirkungszeit erfüllt, die Dich von der Pflicht Grundwehrdienst zu leisten entbindet.
Wenn Du also "ganz raus" willst, dann mußt Du einen Antrag auf Entpflichtung stellen (sofern die Behörde bei der Du Dich verpflichtet hast das nicht von selbst erledigt). Damit lebt aber (für den Fall der Fälle) automatisch auch Deine Wehrpflicht wieder auf (nein, nicht Grundwehrdienst, "nur" Wehrpflicht).
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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