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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Entwicklung der Verpflichtungszeit im Katastrophenschutz. | 17 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Hamminkeln / NRW | 656062 | ||
Datum | 29.11.2010 14:18 MSG-Nr: [ 656062 ] | 6231 x gelesen | ||
Hallo, ich konstruiere mal einen Fall: "Florian Feuer" leistet Ersatzdienst im KatS bzw. bei einer Freiwilligen Feuerwehr. Zum 01.06.2011 wird die Wehrpflicht nach Vorschlag des Verteidigungsministers gänzlich abgeschafft. "Florian Feuer" erkennt die Rechtslage und kommt seinen Pflichten nicht mehr nach und wird letzten Endes durch den Leiter der Feuerwehr "rausgeschmissen". Die Wehrpflicht gibt es dann nicht mehr, somit muss er auch nicht mit konsequenzen rechnen? Gruß Michael Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können. | ||||
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