Geschrieben von Henning KochDen Anhänger mit max. 750 kg darf man immer hinter dem Klasse B-Fahrzeug mitführen (wenn die zGM des Fahrzeugs durch den Anhängerbetrieb nicht über 3,5t steigt!). Die maximale Zug-GM von 3,5t ist nur relevant, wenn man diese seltsame Regelung für schwerere Anhänger nutzen will...
Da widersprichst du dir jetzt aber selbst.
Einen 750kg-Anhänger darf ich immer anhängen, auch an ein Fahrzeug mit 3,5t zGM, damit kommt man auf die 4,25t zGG des Zuges. Ist der Anhänger allerdings schwerer als 750kg darf man ihn ohne E-Führerschein nur dann ziehen, wenn die zGM des Anhängers nicht die Leermasse des Zugfahrzeuges übersteigt und das zGG des Zuges nicht über 3,5t ist.
Die Logik hinter diesem Konstrukt kann ich dir allerdings nicht erklären.
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